Kontakt

Besuch

Stiftung Brandenburger Tor
Max Liebermann Haus
Pariser Platz 7
10117 Berlin

T 030 226330-16

Do – So: 11 – 18 Uhr
Mo – Mi: geschlossen

 

Zur Karte bei Google Maps

Fahrverbindung:

S 1/2/25: Station Brandenburger Tor
U5: Station Brandenburger Tor
Bus 100: Station

Anreise mit dem Auto:

Die Anreise mit dem Auto ist nicht zu empfehlen, da am Brandenburger Tor keine Parkplätze zur Verfügung stehen. Das nächstgelegene kostenpflichtige Parkhaus befindet sich in der Behrenstraße (Parkhaus Hotel Adlon).

Barrierefreiheit:

Das Max Liebermann Haus ist teilweise barrierefrei und für Rollstuhlfahrer*innen zugänglich. In der Dokumentation Liebermanns Welt befinden sich Tastmodelle.
Ermäßigter Eintritt mit Schwer­behinderten­ausweis – Freier Eintritt für eine an­erkannte Begleit­person.

Für weitere Rückfragen kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail oder telefonisch unter 030 22 63 30 16.

Öffnungszeiten

Do – So: 11 – 18 Uhr
Mo – Mi: geschlossen

Tickets für den Besuch der Ausstellungsräume können Sie vor Ort im Max Liebermann Haus erwerben.

Hygienemaßnahmen und Verhaltensregeln

  • Zum Wohle aller besuchen Sie die Stiftung Brandenburger Tor bitte nur, wenn Sie sich gesund fühlen
  • Das Tragen einer FFP2-Maske wird gemäß der aktuellen Eindämmungsverordnung empfohlen
  • Abstand von mindestens 1,5 Meter einhalten
  • Hände desinfizieren
  • Rundgang folgen

Informieren Sie sich vorab über die aktuell geltenden Hygienevorschriften während des Besuchs einer Ausstellung und einer Veranstaltung.

Unsere Aufsichten stellen sicher, dass sich in den einzelnen Ausstellungsräumen nur so viele Menschen aufhalten, dass der gebotene Abstand gewahrt bleibt.

Eintrittspreise

Regulär 4 € |  ermäßigt 3 €

Freier Eintritt bis 18 Jahre

 

Das ermäßigte Eintrittsgeld gilt bei Vorlage des gültigen Ausweises für:

  • SchülerInnen, StudentenInnen, Azubis, Freiwilligendienstleistende
  • EmpfängerInnen von Arbeitslosengeld I
  • RentnerInnen
  • Schwerbehinderte (mehr als 50% MdE)

Freien Eintritt haben nach Vorlage des gültigen Nachweises:

  • Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
  • PressevertreterInnen bei Vorlage des gültigen Presseausweises
  • EmpfängerInnen von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II
  • Die ärztlich als notwendig anerkannte Begleitperson eines/einer Schwerbehinderten, sofern dies im Schwerbehindertenausweis vermerkt ist.
  • LeihgeberInnen der Ausstellungen (bzw. deren Beauftragte)
  • Mitglieder International Council of Museum (ICOM-Ausweis)
  • Mitglieder der International Association of Art (IAA-Ausweis)
  • Mitglieder des Berufsverband Bildender Künstler Berlins e.V.
  • Mitglieder des Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK)

Garderobe

Aus sicherheitstechnischen und konservatorischen Gründen möchten wir Sie bitten, Ihre Mäntel, Jacken, Umhänge, sowie Rucksäcke und Taschen, Fotokoffer, Stöcke, Schirme, usw. an der Garderobe abzugegeben bzw. in den Schließfächern unterzubringen. Kleidung darf nicht über dem Arm getragen werden. Für Wertgegenstände aller Art, z.B. Geld, Schecks, Schmuck, Fotoapparate wird keine Haftung übernommen. Die Aufbewahrung erfolgt unentgeltlich.

Fotografieren und Filmen

Das Fotografieren in den Ausstellungsräumen ist grundsätzlich ohne Blitz erlaubt. Um Missverständnissen vorzubeugen, bitten wir Sie aber, Ihre Kameratasche an der Garderobe abzugeben. Foto- und Filmaufnahmen für die Berichterstattung in den Medien sind nur in Absprache mit dem Referat Öffentlichkeitsarbeit gestattet.

Sicherheit in den Ausstellungsräumen

Als Ausstellungshaus sind wir für die Sicherheit der Ausstellungsstücke verantwortlich. Deshalb bitten wir von folgendem abzusehen:

  • Ausstellungsstücke zu berühren
  • sperrige Gegenstände in die Ausstellungsräume mitzunehmen
  • Tiere in das Haus mitzunehmen
  • in den Ausstellungsräumen  zu essen und zu trinken. Das Rauchen ist im gesamten Gebäude nicht gestattet.
  • in unmittelbarer Nähe der Ausstellungsstücke mit Gegenständen zu hantieren, die geeignet sind, Beschädigungen an den Ausstellungsobjekten hervorzurufen.
  • zu telefonieren, um andere Besucher nicht zu stören.

Kindern unter 12 Jahren ist der Besuch nur in Begleitung Erwachsener gestattet. LehrerInnen, GruppenleiterInnen und Erziehungsberechtigte sind für angemessenes Verhalten von Kindern und Jugendlichen in ihrer Begleitung verantwortlich. Der Besucher/die Besucherin haftet für alle durch sein/ihr Verhalten entstandenen Schäden. Die Pflicht zur Kostenerstattung besteht auch bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Auslösen von Alarmeinrichtungen.

Benutzung von Kinderwagen

Die Mitnahme eines Kinderwagens in die Ausstellungsräume ist dann gestattet, wenn die betreffenden BesucherInnen sicherstellen, dass sie den Kinderwagen nur zum Fahren der Kleinkinder benutzen. Das Aufsichtspersonal ist angewiesen, BesucherInnen mit Kinderwagen, die das Kind selbstständig laufen oder gar den Wagen selbst schieben lassen, auf die Vorschrift hinzuweisen und die BesucherInnen im Zweifelsfall aus den Ausstellungsräumen zu verweisen. Fahrräder aller Art sind in der Ausstellung nicht gestattet.