Herzlich willkommen! Hier finden Sie alle wichtigen Informationen rund um Ihren Besuch bei der Stiftung Brandenburger Tor.

Öffnungszeiten

Donnerstag - Sonntag
11:00 - 18:00

Hinweis

Das Max Liebermann Haus ist während des Ausstellungsbetriebs in der Regel donnerstags bis sonntags von 11 bis 18 Uhr geöffnet. Für Feiertage oder begründete Anlässe sind Sonderregelungen möglich, die im Hause, auf der Webseite und in der Presse angekündigt werden. Die jeweils genauen Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte den Werbematerialien, der Webseite oder den Aushängen am und im Haus.

Eintrittspreise

Regulärer Preis: 3€
Ermäßigter Preis: 2€

Freier Eintritt bis 18 Jahre

Tickets für Ihren Besuch können nur vor Ort im Max Liebermann Haus erworben werden.

Hinweis

Einzelne Veranstaltungen können abweichende Preise verlangen.Die Information dazu finden sie auf der Seite der jeweiligen Veranstaltung.

Das ermäßigte Eintrittsgeld gilt bei Vorlage einer gültigen Legitimation.

Anfahrt

Stiftung Brandenburger Tor
Max Liebermann Haus
Pariser Platz 7
10117 Berlin

Fahrverbindung

1/2/25: Station Brandenburger Tor
U5: Station Brandenburger Tor
Bus 100: Station Brandenburger Tor

Anreise mit dem Auto:

Die Anreise mit dem Auto ist nicht zu empfehlen, da am Brandenburger Tor keine Parkplätze zur Verfügung stehen. Das nächstgelegene kostenpflichtige Parkhaus befindet sich in der Behrenstraße (Parkhaus Hotel Adlon).

Barrierefreiheit:

Das Max Liebermann Haus ist teilweise barrierefrei und für Rollstuhlfahrer*innen zugänglich. In der Dokumentation Liebermanns Welt befinden sich Tastmodelle.

Ermäßigter Eintritt mit Schwerbehindertenausweis – Freier Eintritt für eine anerkannte Begleitperson.

Für weitere Rückfragen kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail oder telefonisch unter 030 22 63 30 16.

Hinweis

Garderobe

Aus sicherheitstechnischen und konservatorischen Gründen möchten wir Sie bitten, Ihre Mäntel, Jacken, Umhänge, sowie Rucksäcke und Taschen, Fotokoffer, Stöcke, Schirme, usw. an der Garderobe abzugegeben bzw. in den Schließfächern unterzubringen. Kleidung darf nicht über dem Arm getragen werden. Für Wertgegenstände aller Art, z.B. Geld, Schecks, Schmuck, Fotoapparate wird keine Haftung übernommen. Die Aufbewahrung erfolgt unentgeltlich.

Fotografieren und Filmen

Das Fotografieren in den Ausstellungsräumen ist grundsätzlich ohne Blitz erlaubt. Um Missverständnissen vorzubeugen, bitten wir Sie aber, Ihre Kameratasche an der Garderobe abzugeben. Foto- und Filmaufnahmen für die Berichterstattung in den Medien sind nur in Absprache mit dem Referat Öffentlichkeitsarbeit gestattet.

Sicherheit in den Ausstellungsräumen

Als Ausstellungshaus sind wir für die Sicherheit der Ausstellungsstücke verantwortlich. Deshalb bitten wir von folgendem abzusehen:

  • Ausstellungsstücke zu berühren
  • sperrige Gegenstände in die Ausstellungsräume mitzunehmen
  • Tiere in das Haus mitzunehmen
  • in den Ausstellungsräumen zu essen und zu trinken. – Das Rauchen ist im gesamten Gebäude nicht gestattet.
  • in unmittelbarer Nähe der Ausstellungsstücke mit Gegenständen zu hantieren, die geeignet sind, Beschädigungen an den Ausstellungsobjekten hervorzurufen.
  • zu telefonieren, um andere Besucher nicht zu stören.

Kindern unter 12 Jahren ist der Besuch nur in Begleitung Erwachsener gestattet. LehrerInnen, GruppenleiterInnen und Erziehungsberechtigte sind für angemessenes Verhalten von Kindern und Jugendlichen in ihrer Begleitung verantwortlich. Der Besucher/die Besucherin haftet für alle durch sein/ihr Verhalten entstandenen Schäden. Die Pflicht zur Kostenerstattung besteht auch bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Auslösen von Alarmeinrichtungen.

Benutzung von Kinderwagen

Die Mitnahme eines Kinderwagens in die Ausstellungsräume ist dann gestattet, wenn die betreffenden BesucherInnen sicherstellen, dass sie den Kinderwagen nur zum Fahren der Kleinkinder benutzen. Das Aufsichtspersonal ist angewiesen, BesucherInnen mit Kinderwagen, die das Kind selbstständig laufen oder gar den Wagen selbst schieben lassen, auf die Vorschrift hinzuweisen und die BesucherInnen im Zweifelsfall aus den Ausstellungsräumen zu verweisen. Fahrräder aller Art sind in der Ausstellung nicht gestattet.