Einleitung

Die Stiftung Brandenburger Tor ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 01.01.2025 erstellt. Die Bewertung der Barrierefreiheit basiert auf:

  • Interner Prüfung

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Unsere Website erfüllt die Anforderungen der EN 301 549 V2.1.2 und die Vorgaben der BITV 2.0 weitgehend. Die folgenden Bereiche sind bereits barrierefrei gestaltet:

  • Kontrastreiche Darstellung der Inhalte
  • Skalierbare Schriftgrößen
  • Vollständige Bedienbarkeit über die Tastatur
  • Alternativtexte für Bilder und Grafiken
  • Strukturierte Überschriftenhierarchie
  • Barrierefreie PDF-Dokumente

Feedback und Kontaktmöglichkeiten

Wir sind stets bemüht, die Barrierefreiheit unserer Webseite zu verbessern. Wenn Ihnen Probleme bei der Nutzung unserer Internetseite auffallen, können Sie uns gerne kontaktieren:

Natascha Driever
E-Mail: natascha.driever@stiftungbrandenburgertor.de
Telefon: 030 226330-19

Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus den oben genannten Kontaktmöglichkeiten können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden:

Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
Oranienstraße 106
10969 Berlin

Telefon: (030) 9028-2717
Fax: (030) 9028-2066
E-Mail: schlichtungsstelle@senias.berlin.de

Technische Informationen zur Barrierefreiheit

Unsere Website verwendet folgende Technologien für barrierefreie Zugänglichkeit:

  • ARIA-Landmarks für bessere Navigation
  • Semantisches HTML5 für klare Strukturierung
  • Responsives Design für verschiedene Endgeräte
  • Unterstützung von Bildschirmleseprogrammen

Verbesserung und Umsetzung

Wir arbeiten kontinuierlich an der Verbesserung der Barrierefreiheit unserer Website. Dabei planen wir folgende Maßnahmen:

  • Regelmäßige Überprüfung der Barrierefreiheit
  • Einbindung von Experten und Betroffenen
  • Regelmäßige Aktualisierung dieser Erklärung